Voraussichtliche Urteilsverkündung in der Woche 10-12.07.2018

Nächste Woche letzte Worte, Urteil wahrscheinlich am 10./11./12.07.

Die wichtigste Nachricht vorweg: aus Sicht des OLG München sind mit Ausnahme der letzten Worte der Angeklagten alle Schritte auf dem Weg zu einem Urteil getan.

Diese letzten Worte wird das Gericht am nächsten Dienstag, 03.07., entgegennehmen. Außer Eminger haben alle Angeklagten angekündigt, jeweils kurz (max. 5 Minuten) sprechen zu wollen. Wann das Gericht dann das Urteil verkünden will, hat es noch nicht ausdrücklich gesagt, es spricht aber vieles dafür, dass es sich etwa eine Woche Zeit nehmen wird. Die Urteilsverkündung wäre dann also am 10./11./12.07. zu erwarten.

Vorher hatte das Gericht heute noch Beweis erhoben zur möglichen Brandausbreitung im Gebäude in der Frühlingsstraße, das Beate Zschäpe in Brand gesteckt hatte. Dies geschah auf Antrag der Zschäpe-Verteidiger_innen Heer und Sturm und erwies sich wieder einmal als klassisches Eigentor: der Sachverständige vom bayerischen LKA teilte nämlich eindeutig mit, dass das Feuer sehr wohl auf den Gebäudeteil Frühlingsstraße 26a, in dem die gefährdete alte Dame wohnte, hätte übergreifen können. Er zeigte sogar anhand von Bildern, dass der Brand nur wenige Minuten von einem solchen Übergreifen – konkret über die hölzernen Dachüberstände – entfernt war, als die Feuerwehr eintraf. Heer und Sturm versuchten verzweifelt weiter, aus seinen Schilderungen irgendwie etwas positives herauszulesen, kündigten sogar einen Antrag auf ein weiteres Gutachten von einem Brandschutzsachverständigen an – so richtig ernst nahm das Gericht diese Versuche aber scheinbar nicht.

Interessant war, dass zum einen Rechtsanwalt Stahl sich an der Befragung des Gutachters ganz demonstrativ nicht beteiligte, mit dem Vorgehen seiner Kolleg_innen nicht einverstanden schien. Zum anderen schien auch Zschäpe genug zu haben: als Heer ankündigte, wenn keine Pause für weitere Anträge eingeräumt würde, würde er Zschäpe raten, die Richter als befangen abzulehnen, folgte eine ablehnende Reaktion der Angeklagten selbst und ein kurzes Gespräch mit ihrem Vertrauensverteidiger Borchert, der sodann mitteilte: „Die Ablehnung wird nicht stattfinden, Herr Kollege.“ Die teilweise wahrgenommene Wiederannäherung Zschäpes an ihre „Altverteidiger_innen“ war also anscheinend nicht von besonderer Dauer.