Pressemitteilung: „Der Fall Burak Bektaş muss neu aufgerollt werden!“

Die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak kritisiert Staatsanwalt Horstmann für Falschaussage und
fordert die Einsetzung neuer Ermittler.

– PRESSEMITTEILUNG –

INITIATIVE FÜR DIE AUFKLÄRUNG DES MORDES AN BURAK
Pressekontakt: 01521-3034508
burak-initiative@web.de

Berlin, den 14.01.2016
„Der Fall Burak Bektaş muss neu aufgerollt werden!“

Initiative kritisiert Staatsanwalt Horstmann für Falschaussage und
fordert die Einsetzung neuer Ermittler

Am Montag, den 11. Januar 2016 richteten sich die Familien der beiden in
Berlin-Neukölln Ermordeten Burak Bektaş und Luke Holland gemeinsam mit
ihren Anwälten Ogün Parlayan, Mehmet Daimagüler und Onur Özata mit einer
Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. Die „Initiative für die
Aufklärung des Mordes an Burak“ unterstützt die dort gestellten
Forderungen nach bundesweiten Ermittlungen und der Übertragung des Falls
an die Generalbundesanwaltschaft.

Die Initiative übt zudem scharfe Kritik an Staatsanwalt Horstmann und
den zuständigen Polizeistellen bezüglich der bisherigen Ermittlungen:

• Umgang mit der Operativen Fallanalyse (OFA)

In einem Schreiben vom 23.07.2014 an die Anwälte erklärte der zuständige
Staatsanwalt und Leiter der Ermittlungen im Fall Burak, Dieter
Horstmann, auf Anfrage, dass keine Operatio-nale Fallanalyse
durchgeführt wurde, da der Fall dafür „nicht geeignet“ scheine. In dem
Teil der Akten, der den Anwälten erst später zugänglich gemacht wurde,
befindet sich jedoch eine OFA, die bereits wenige Monate nach der Tat
und damit lange Zeit vor der Anfrage der An-wälte erstellt wurde. In
dieser wird ein rechtsextremes Motiv als mögliche Tatversion benannt.

Dazu Ulrike Schmidt, Sprecherin der Initiative:
„Wir fragen uns, wie es zu dieser Falschaussage des Staatsanwalts
Horstmann kommen konnte.  Entweder hat er schlicht keine Ahnung, was in
der Akte steht, oder er leugnet aktiv die Existenz der Operativen
Fallanalyse. In beiden Fällen handelt es sich um einen Skandal
sondergleichen, der eine Eignung des Staatsanwalts für diesen Fall mehr
als fraglich erscheinen lässt.“

Auch in den Ermittlungen zu den Morden des NSU wurde eine Operative
Fallanalyse, die einen rechtsextremen Hintergrund der Taten als These
formulierte, von den ermittelnden Behörden ignoriert. Der Umgang mit der
OFA im Fall Burak zeigt damit nicht nur klare Parallelen zu den
Ermittlungen bezüglich der NSU-Morde. Er verdeutlicht zudem, dass die
Ermittlungsbehörden keine Konsequenzen aus ihrem Versagen bezüglich des
NSU gezogen haben.
Im Zwischenbericht der Berliner Polizei vom 12.09.2014 zur Umsetzung der
parlamentarischen Empfehlungen zum „NSU-Komplex“ heißt es:

„Der Senat stellt organisatorisch sicher, dass in Fällen von
Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch
oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, diese
eingehend geprüft und diese Prüfung nachvollziehbar dokumentiert werden
muss, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, Tatortspuren und ersten
Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere
Richtung ergibt.“

Diese Vorgabe fand im Fall Burak offensichtlich keine Berücksichtigung.

• Verweigerung einer Gegenüberstellung mit Rolf Z.

Einer der Freunde Buraks, der die Tat schwer verletzt überlebt hatte,
verlangte von der Berliner Polizei vor mehreren Wochen eine
Gegenüberstellung mit dem im Fall Luke H. festgenommenen Verdächtigen
Rolf Z., nachdem bekannt geworden war, dass dieser auch in der Akte zum
Fall Burak auftaucht. Diese Gegenüberstellung wurde von der Polizei mit
der Begründung abgelehnt, dass in den Zeugenaussagen im Fall Burak der
Täter keinen Bart getragen hätte. Diese skandalöse Begründung
wiederholte die Berliner Polizei auch gegenüber den Anwälten.

Dies ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Überlebenden und der
Angehörigen des ermordeten Burak Bektaş, sondern verdeutlicht auch den
Unwillen der Berliner Ermittlungsbehörden.

Dazu Ulrike Schmidt, Sprecherin der Initiative:
„Es ist unerträglich zynisch, mit welchen augenscheinlichen Vorwänden
hier die Überprüfung eines möglichen Zusammenhangs der beiden Morde von
Seiten der ermittelnden Behörden blockiert wird. Und das, obwohl sie
stets betonen, keinerlei Ansatzpunkte zu haben. Dass sie im Fall Burak
‚jeden Stein umdrehen würden‘, wie der zuständige Kriminalhauptkommissar
Hübner gern behauptet, ist hier absolut nicht erkennbar.“

Die Ermittlungen im Fall Burak scheinen seit geraumer Zeit mehr oder
weniger zum Erliegen gekommen zu sein. Im bereits oben erwähnten
Zwischenbericht der Berliner Polizei wird als weitere Konsequenz genannt:

„Laufende, aber erfolglos bleibende Ermittlungen zu herausragend
schweren Straftaten sollen nach einer bestimmten Zeit von Grund auf
nochmals durch bisher nicht mit dem Fall befasste erfahrene Ermittler
überprüft werden.“

Deswegen unterstützen wir die Forderungen der Familie Bektaş nach einer
Übertragung des Falls an die Generalbundesanwaltschaft.

Dazu Ulrike Schmidt, Sprecherin der Initiative:
„Das Abtun der berechtigten Kritik von Familie Bektaş und ihren Anwälten
an der ermittelnden Staatsanwaltschaft mit den Worten, diese Kritik sei
„grob unfair“ (taz, 12.01.2016) bewerten wir als grob fahrlässig.
Staatsanwalt Horstmann ist für diesen Fall nicht mehr tragbar!“

Nächste Termine:
– Am Fr, 5. Februar wird um 10 Uhr eine Pressekonferenz der Initiative
zu einer neuen Kleinen Anfrage zum Fall Burak im Berliner Innenausschuss
stattfinden. Der Ort wird noch bekanntgegeben.
– Ebenfalls am Fr, 5. Februar wird um 12 Uhr eine Mahnwache vor dem
Gebäude der Berliner Staatsanwaltschaft in der Turmstr. 91 stattfinden.

Infos und Aktuelles unter: http://burak.blogsport.de und
http://www.facebook.com/Burak.unvergessen