Sehr geehrte Frau Friedrichsen, schon in ihrer Schlagzeile geben Sie an zu wissen, „wer die wahren Opfer sind“. Ihre Behauptung begründen Sie in Ihrem Kommentar mit der These, dass nur der/diejenige Anrecht auf ein juristisch korrektes Opferdasein habe, der/die körperlich, also sichtbar verletzt wurde. Sprich alle, die nicht sichtbar verletzt wurden, haben kein Anrecht auf